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Widerrufsbutton

Recht & Pflichten · 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Der Widerrufsbutton ist Pflicht: Was Shops seit dem 19. Juni 2026 brauchen

Der Widerrufsbutton ist Pflicht: Was Shops seit dem 19. Juni 2026 brauchen

Bestellen geht mit einem Klick, widerrufen soll künftig genauso leicht gehen. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, einen Widerrufsbutton anbieten. Wir erklären, was er können muss.

Auf einen Blick

  • Gilt seit 19.06.2026 für Verträge mit Verbrauchern über Website oder App
  • Knopf „Vertrag widerrufen“, danach „Widerruf bestätigen“
  • Nur Name, Vertragsangaben und Kontaktweg abfragen, keinen Grund
  • Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger, z. B. per E-Mail
  • Reine B2B-Shops sind nicht betroffen

Woher die Pflicht kommt

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673. Deutschland hat sie im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt, die neue Regel steht in § 356a BGB. Sie gilt für Verträge, die Verbraucher über eine Online-Oberfläche schließen, also über eine Website oder eine App. Bestellungen per Telefon, Fax oder Bestellkarte sind nicht erfasst.

Betroffen sind alle Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen, unabhängig von Größe und Rechtsform. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, muss keinen Button einbauen. Auch Verträge, für die es gar kein Widerrufsrecht gibt, etwa für Maßanfertigungen oder schnell verderbliche Ware, fallen nicht darunter.

So funktioniert der Button

Die Funktion läuft in zwei Schritten:

  1. Erster Knopf: gut lesbar beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung. Er muss während der gesamten Widerrufsfrist leicht zu finden sein, zum Beispiel im Kundenkonto, in der Bestellübersicht oder im Footer.
  2. Zweiter Knopf: Nach dem ersten Klick gibt der Kunde an, um welchen Vertrag es geht und wie er die Bestätigung erhalten möchte. Ein zweiter Knopf, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichwertig, schickt den Widerruf ab.

Was Sie abfragen dürfen und was nicht

Erlaubt sind nur wenige Angaben: der Name des Kunden, Angaben, mit denen sich der Vertrag zuordnen lässt (etwa die Bestellnummer), und der Weg, auf dem die Bestätigung kommen soll, zum Beispiel die E-Mail-Adresse. Nach dem Grund für den Widerruf dürfen Sie in diesem Formular nicht fragen. Eine freiwillige Umfrage nach Abschluss des Vorgangs ist etwas anderes, sollte aber klar getrennt sein.

Die Eingangsbestätigung

Nach dem Absenden müssen Sie den Eingang des Widerrufs unverzüglich bestätigen, und zwar auf einem dauerhaften Datenträger. In der Praxis ist das eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs. Für den Kunden ist sie der Nachweis, dass er die Frist eingehalten hat.

Was Shopbetreiber jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob Ihr Shopsystem die Funktion schon mitbringt oder ob eine Erweiterung nötig ist.
  • Beschriftung, Platzierung und die beiden Schritte im eigenen Shop testen, auch auf dem Handy.
  • Die automatische Bestätigungs-E-Mail einrichten und prüfen.
  • Widerrufsbelehrung und Rechtstexte darauf prüfen, ob sie die neue Funktion erwähnen.
  • Abläufe im Team klären: Wer bearbeitet eingehende Widerrufe, wie schnell wird erstattet?

Fazit

Der Widerrufsbutton ist technisch keine große Sache, aber eine Pflicht, die Abmahnungen nach sich ziehen kann, wenn sie fehlt. Wer ihn sauber einbaut, zeigt seinen Kunden zugleich: Hier wird fair verkauft.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Stand: 2026. Quellen:

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