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Gewährleistungshinweis

Recht & Pflichten · 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Der neue Gewährleistungshinweis: Das EU-Label kommt in jeden Shop

Der neue Gewährleistungshinweis: Das EU-Label kommt in jeden Shop

Seit dem 27. September 2026 gibt es in der EU einen einheitlichen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung. Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, müssen ihn zeigen. Wir erklären, was drinsteht und wo er hingehört.

Auf einen Blick

  • Pflicht seit 27.09.2026 für Verkäufe an Verbraucher
  • Grundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
  • Inhalt und Gestaltung sind vorgegeben, nicht frei formulierbar
  • Gut sichtbar vor dem Kauf, z. B. auf der Produktseite
  • Zweites Label (GARAN) nur bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers

Warum es den Hinweis gibt

Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie beim Kauf neuer Waren in der EU mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung haben, unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine Garantie gibt. Oft wird beides verwechselt. Die EU will das mit einem einheitlichen Hinweis ändern, der in allen Mitgliedstaaten gleich aussieht. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die auch die neuen Regeln gegen Greenwashing enthält. Wie der Hinweis aussieht, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest.

Was im Hinweis steht

Der harmonisierte Hinweis besteht aus einer vorgegebenen Grafik und einem vorgegebenen Text. Er weist darauf hin, dass Verbraucher bei Mängeln ein gesetzliches Recht auf Nachbesserung, Ersatz, Preisminderung oder Rücktritt haben und dass diese Gewährleistung mindestens zwei Jahre gilt. Text und Gestaltung sind festgelegt, in deutschsprachigen Shops in der deutschen Fassung. Eigene Formulierungen sind nicht vorgesehen. So sieht der Hinweis in der deutschen Fassung aus:

Harmonisierter EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung in der deutschen Fassung: mindestens zwei Jahre Gewährleistung, Rechte bei vertragswidrigen Waren, QR-Code zu europa.eu und Beispiel für das GARAN-Label

Der harmonisierte Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung, deutsche Fassung. Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Europäische Union. Das GARAN-Label unten zeigt nur, wie eine Haltbarkeitsgarantie gekennzeichnet wird.

Wo er hingehört

Der Hinweis muss vor dem Kauf gut wahrnehmbar sein, nicht versteckt in den AGB und nicht erst auf Nachfrage. Fachleute und Kammern empfehlen, ihn auf der Produktseite in der Nähe von Preis oder Produktbild zu zeigen und zusätzlich im Bestellabschluss darauf zu verweisen. Ob ein zentraler Hinweis an einer Stelle des Shops genügt, wird unterschiedlich beurteilt. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Hinweis auf jeder Produktseite.

Das zweite Label: GARAN

Daneben gibt es ein zweites, ebenfalls vorgegebenes Label für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie. Es ist nur nötig, wenn ein Hersteller für ein Produkt ohne Aufpreis eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gibt. Dann werden Dauer der Garantie, Herstellername und Modell eingetragen. Gibt es keine solche Garantie, entfällt das Label.

Wer betroffen ist

Die Pflicht gilt für alle, die online an Verbraucher in der EU verkaufen, auch für kleine Shops und für Angebote auf Marktplätzen. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist nicht betroffen.

Was Shopbetreiber jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob Ihr Shopsystem oder Ihr Theme den Hinweis schon unterstützt oder ob ein Baustein nötig ist.
  • Die offizielle deutsche Fassung verwenden und nicht verändern.
  • Den Hinweis auf Produktseiten sichtbar platzieren, auch in der Handy-Ansicht.
  • Bei Herstellergarantien über zwei Jahre das GARAN-Label je Produkt ergänzen.
  • Auf Marktplätzen prüfen, wie die Plattform den Hinweis umsetzt.

Fazit

Der neue Gewährleistungshinweis ist schnell eingebaut, aber Pflicht. Und er hat einen Vorteil: Er erklärt Kunden in einem Bild, worauf sie sich verlassen können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Stand: 2026. Quellen:

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